Notfallbekanntmachung - Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Beigefügt finden Sie die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16.04.2020 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Diese Verordnung setzt im Wesentlichen die Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts um. Sie schließt zeitlich an die Erste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März an, die am 19. April vollständig außer Kraft tritt. Die neue Verordnung tritt unmittelbar in Anschluss bereits am Montag in Kraft, mit gewissen Ausnahmen am 27. April 2020 und am 3. Mai außer Kraft (siehe §10 der Verordnung). Zusätzlich wurde die Gültigkeit der Einreise-Quarantäneverordung, die ursprünglich bis 19. April befristet war, bis 3. Mai 2020 verlängert (§9 der Verordnung).
Bild zur Meldung: Bayernportal
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