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Corona: Testzentrum Schweinfurt und Zweigstelle Gerolzhofen erweitern die Öffnungszeiten an Weihnachten!

Testzentrum Schweinfurt und Zweigstelle Gerolzhofen erweitern die Öffnungszeiten an Weihnachten.

Um in der Weihnachtszeit und darüber hinaus möglichst sichere Familienbesuche mit Hilfe einer Testabsicherung nach Vorgaben der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu ermöglichen, werden Öffnungszeiten und Testkapazitäten erweitert.

 

Die Testkapazitäten im Testzentrum Schweinfurt und in der Zweigstelle Gerolzhofen werden zu Weihnachten erhöht. Der Hintergrund ist, dass das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (BayStMGP) für die Weihnachtszeit mit einer erhöhten Test-Nachfrage rechnet, unter anderem wegen bevorstehender Familienbesuche über die Feiertage und auch wegen geplanter Besuche in Altenhilfeeinrichtungen. Insbesondere bei Letzteren ist gemäß der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Vorlage eines negativen Testergebnisses vorgeschrieben. Um die erhöhte Nachfrage abzudecken, gewährleistet die Arbeitsgemeinschaft der Schweinfurter Hilfsorganisationen (bestehend aus BRK-Kreisverband, Johanniter-Unfall-Hilfe und Arbeiter-Samariter-Bund Schweinfurt) als Betreiber der beiden Teststrecken nun erweiterte Öffnungszeiten und eine erhöhte Testkapazität.

 

Weihnachten ist auch die Zeit der Familie und unter normalen Umständen hätten viele Menschen die kommenden Feiertage gerne für ausgiebige festliche Besuche und Gegenbesuche im größeren Familien- und Freundeskreis genutzt. Aber von normalen Umständen kann angesichts der andauernden Corona-Pandemie heuer nicht die Rede sein. Die Staatsregierung stuft die Infektionslage in Bayern als ernst ein, bereits ab dem 15. Dezember 2020 gilt in ganz Deutschland ein Lockdown mit weitreichenden Einschränkungen und nächtlichen Ausgangssperren (21 bis 5 Uhr). Die strengen Maßnahmen sollen dazu beitragen, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und so die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die maßgebliche Kontakt-Regel lautet: Treffen dürfen sich höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (zuzüglich zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren).

 

Für Weihnachten hat Bayerns Ministerrat eine Sonderregelung vorgesehen, um zumindest dem engsten Familienkreis ein gemeinsames Weihnachtsfest zu ermöglichen. Vom 24. bis 26. Dezember dürfen sich Angehörige des eigenen Hausstands mit höchstens vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (zuzüglich deren Kinder im Alter bis 14 Jahren) treffen, gleichgültig aus wie vielen Hausständen diese vier Personen kommen. Zum engsten Familienkreis gehören außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auch Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

 

Dennoch birgt diese Ausnahmeregelung ein erhöhtes Infektionsrisiko, da mehrere Hausstände aufeinandertreffen und sich vermutlich über einen längeren Zeitraum gemeinsam an einem Ort aufhalten werden. Um sich und die eigenen Familienmitglieder bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, empfiehlt die Staatsregierung unter anderem eine sogenannte Schutzwoche. Das heißt, die Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor dem Familientreffen sollten auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

 

Außerdem kann ein Coronatest vor den Weihnachtsfeiertagen zusätzlich für Sicherheit sorgen: Personen, die sich - etwa, weil sie vorher aufgrund ihrer beruflichen oder privaten Situation viele Kontakte hatten - vor dem Besuch des engsten Familienkreises testen lassen und so sicherstellen wollen, dass sie nur bei negativem Testergebnis an dem geplanten Familientreffen teilnehmen, reduzieren zusätzlich die Ansteckungsgefahr für sich und ihre Angehörigen.

 

Weiterhin schreibt die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor, dass Besucher von vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Altenheimen bzw. Seniorenresidenzen ein negatives Testergebnis vorweisen können müssen (die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein). Außerdem muss während der gesamten Besuchszeit eine FFP2-Schutzmaske getragen werden. Da davon auszugehen ist, dass die Einrichtungen es allein nur schwer bewältigen werden können, die Besucherinnen und Besucher mit Schnelltests zu überprüfen, sollen die erhöhten Testkapazitäten für PCR-Tests in Testzentrum und Zweigstelle für Entlastung sorgen.

 

Das Landratsamt Schweinfurt bittet Angehörige zudem darum, den geplanten Besuch genau mit den zuständigen Mitarbeitern der verschiedenen Einrichtungen abzustimmen und sich nach den dort gültigen Regelungen zu erkundigen. So kann es etwa sein, dass in der Einrichtung aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens ein Besuchsverbot gilt oder andere von der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abweichende, strengere Regeln festgelegt worden sind.

 

Zusätzliche/erweiterte Kapazitäten Testzentrum Schweinfurt und Zweigstelle Gerolzhofen Allgemein gilt: Das Testzentrum in Schweinfurt hat seine Kapazität am Nachmittag um rund ein Drittel erhöht, die Testmöglichkeiten an der Teststelle in Gerolzhofen wurden um zusätzliche Tage und erweiterte Zeiten erweitert.

 

Das Testzentrum Schweinfurt testet zusätzlich am Sonntag, 27. Dezember 2020, und am Sonntag, 3. Januar 2021. Gleiches gilt für die Zweigstelle Gerolzhofen

 

Zusätzlich werden die Öffnungszeiten der Zweigstelle in Gerolzhofen (Betreiber: BRK Kreisverband) für die Bevölkerung in Stadt und Landkreis wie folgt erweitert:

 

 

  *   Mittwoch, 16.12.2020, von 13 bis 17.15 Uhr (erweitert)

  *   Donnerstag, 17.12.2020, von 13 bis 17.15 Uhr (zusätzlich)

  *   Freitag, 18.12.2020, von 13 bis 17.15 Uhr (erweitert)

  *   Montag, 21.12.2020, von 13 bis 17.15 Uhr (erweitert)

  *   Dienstag, 22.12.2020, von 13 bis 17.15 Uhr (zusätzlich)

  *   Mittwoch, 23.12.2020, von 13 bis 17.15 Uhr (erweitert)

  *   Montag, 28.12.2020, von 13 bis 17.15 Uhr (erweitert)

  *   Mittwoch, 30.12.2020, von 13 bis 17.15 Uhr (erweitert)

 

 

Wichtig: Terminvereinbarung nötig!

 

Unter der Adresse Corona-Testzentrum - BRK KV Schweinfurt

sowie unter Telefon 09721/9490474 (Mo - Fr von 9 - 13 Uhr) können sich Bürger kostenfrei für einen Test anmelden. Die Teststelle in Gerolzhofen ist als "Drive-Through", d.h. zur Durchfahrt mit einem Pkw, konzipiert, so dass mit einem online vereinbarten Termin und der vorherigen Anmeldung am Labor die Dauer für den Test maximal 10 Minuten beträgt.

 

 

Bild zur Meldung: Landratsamt Schweinfurt