Inzidenzwert über 100: Neue Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen im Landkreis Schweinfurt
Ab Montag, 19. April bis zunächst einschließlich Sonntag, 25. April 2021, Einstufung in den Inzidenzbereich über 100
Landkreis Schweinfurt. Weiterhin ist nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) für die Kindertageseinrichtungen und Schulen eine wöchentliche Einstufung in einen 7-Tage-Inzidenzbereich vorzunehmen.
Für die Zeit von Montag, 19. April 2021, bis zunächst einschließlich Sonntag, 25. April 2021, sind neue Regelungen für den Bereich über 100 maßgeblich, da die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Schweinfurt aktuell (Wert laut RKI, Stand 16.04.21, 00:00 Uhr) bei 109,1 liegt. Auf die aktuelle Bekanntmachung des Landratsamts Schweinfurt wird verwiesen. Diese kann ab sofort hier nachgelesen werden.
Demnach findet ab Montag, 19. April, bis einschließlich Sonntag, 25. April 2021, in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschule sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
Für die Teilnahme am o.g. Präsenzunterricht ist ein negativer Corona-Test erforderlich. Die Testungen werden in der Regel in der Schule als Selbsttest angeboten.
An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Wichtig: Die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierten Spielgruppen sind geschlossen.
Regelungen zur jeweiligen Notbetreuung werden vom zuständigen Staatsministerium erlassen.
Es gilt zu beachten: Die genannten Regelungen der Inzidenzbereiche gelten für alle Schulen und Einrichtungen, die ihren Standort im Landkreis Schweinfurt haben. Liegt die jeweilige Schule oder Einrichtung etwa in der Stadt Schweinfurt, gelten die Regelungen je nach Inzidenzbereich in der Stadt Schweinfurt.
Die genannte Bekanntmachung ist für die Zeit von Montag, 19. April, bis einschließlich Sonntag, 25. April 2021, gültig. Die nächste Bekanntmachung durch das Landratsamt Schweinfurt erfolgt am Freitag, 23. April 2021.
Schnelltestmöglichkeit vor allem für „Schnupfenkinder“
Sogenannte „Schnupfenkinder“, also Kinder und Jugendliche mit leichten Erkältungssymptomen, welche die jeweilige Einrichtung nur mit dem Nachweis eines negativen Tests besuchen dürfen, haben die Möglichkeit, bei den Schnelltestzentren im Landkreis Schweinfurt und bis zunächst einschließlich Freitag, den 23. April 2021, in den Testzentren der DLRG in Schonungen und Werneck im Rahmen der dortigen Verfügbarkeiten einen kostenlosen PoC-Antigenschnelltest zu erhalten.
Die Testzentren der DLRG in Schonungen, (Goldellern 1, 97453 Schonungen) und Werneck, (Hallenbad Werneck, Bühlweg, 97440 Werneck), sind bis zum 23. April (Mo-Fr, 6.30 Uhr bis 8.30 Uhr) ohne Terminvereinbarung speziell für Kinder und für andere Personen mit leichten Erkältungssymptomen geöffnet.
Die Öffnungszeiten der Schnelltestzentren im Landkreis Schweinfurt und weitere Informationen zum Corona-Testangebot für Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Schweinfurt, insbesondere auch für sogenannte Schnupfenkinder, finden Sie im Laufe des Tages über die aktualisierte Website www.landkreis-schweinfurt.de/coronatest.
Bild zur Meldung: Landratsamt Schweinfurt