Regionalbudget 2022 für die Region Weinpanorama Steigerwald
Innovative Projekte gesucht: Regionalbudget in der Region Weinpanorama Steigerwald
Jetzt sind Ihre Projektideen gefragt, denn die Region WeinPanorama Steigerwald ruft ab sofort zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets für das Programmjahr 2022 auf. Anträge sind bis zum 31.03.2022 möglich.
Art und Höhe der Förderung
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte in der Region MainSteigerwald mit einer attraktiven Förderung von bis zu 80 Prozent, maximal jedoch mit 10.000 Euro unterstützt werden. Die Kleinprojekte dürfen netto mehr als 20.000 Euro kosten (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte), müssen aber einen Mindestbetrag von 625 EUR erreichen. Der Eigenanteil der Antragsteller beläuft sich auf mindestens 20 Prozent der Nettosumme der Projektkosten.
Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen oder Privatpersonen aus den Mitgliedskommunen Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Stadt Gerolzhofen, Lülsfeld, Michelau im Steigerwald, Markt Oberschwarzach, und Sulzheim eingereicht werden.
Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden.
Wichtig ist, dass sich die Projektvorhaben in den Zielen und Handlungsfeldern unseres anerkannten ILEK von 2021 wiederfinden, dass die Projekte im Laufe des Jahres umgesetzt und bis Ende September 2022 abgerechnet werden und sich einem der insgesamt sechs Förderbereiche zuordnen lassen können:
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Zweck der Kleinprojekte sollte sein, die Region als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Zuschüsse gibt es auch für Projekte, die die Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigen, die einen Beitrag zur demografischen Entwicklung oder zur Digitalisierung leisten.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind:
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- der Landankauf
- Kauf von Tieren
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- einzelbetriebliche Beratung
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Vorgehensweise:
Projektidee
Bei konkreten Projektideen nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit Frau Glotzmann, Touristinformation Tel. 09382/903512 auf.
Mit dem Einreichen einer Projektskizze können wir Sie vorab unterstützen und die grundsätzliche Förderfähigkeit klären (optional).
Projektantrag
Förderanfragen müssen bis zum Stichtag (31. März 2022) bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen eingegangen sein.
Projektauswahl (April)
Über die Vergabe der Fördergelder wird ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt, anhand von festgelegten Auswahlkriterien beraten und auswählen.
Projektbewilligung (April /Mai)
Bei Zusage: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der verantwortlichen Stelle
Projektstart (Mai)
Start der Projektumsetzung erst nach Förderzusage und Abschluss des privatrechtlichen Vertrages möglich. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Projektumsetzung
Beim Regionalbudget handelt es sich um jährlich festgesetzte Fördergelder, sodass Antragsteller ihr Projekt spätestens Ende September zum Abschluss bringen müssen.
Projektabschluss
Spätestens zum 20.09 muss das Projekt abgeschlossen und abgerechnet sein. Der Durchführungsnachweis inkl. Rechnungsbelegen ist bis zum 30. September 2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen vorzulegen.
Projektauszahlung
Die Auszahlung der berechneten Fördergelder erfolgt zum Jahresende 2022.
Verantwortliche Stelle zur Abwicklung der Projektanträge ist die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen.
Antragsformulare:
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen www.vg-gerolzhofen.de
Weiterführende Informationen zum Regionalbudget gibt es unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser in der Rubrik Ländliche Entwicklung/ Regionalbudget
Bild zur Meldung: Weinpanorama Steigerwald