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Landkreis Schweinfurt: Erstattung von Schulwegkosten

Dingolshausen

Zur Erinnerung: Frist für Anträge endet am 31. Oktober 2023 

Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt macht erneut unter anderem alle Schülerinnen und Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg für das abgelaufene Schuljahr 2022/2023 dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens 31. Oktober 2023 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Weitere Einzelheiten siehe Schreiben des Landratsamts im Downloadbereich unten

 

Bild zur Meldung: Landratsamt