Förderung privater Baumaßnahmen im Ortskern und an alten Gebäuden im Landkreis Schweinfurt
Beratungsgutscheine, Förderung von Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungskosten sowie weitere Angebote zum Bauen und Sanieren
Landkreis Schweinfurt. Bereits seit 2017 können (Um-)Bauinteressierte im Landkreis Schweinfurt zwei beliebte Förderungen zur Innenentwicklung in Anspruch nehmen. So wurde die kostenlose Erstbauberatung bereits fast 450-Mal in Anspruch genommen und mehr als 230 Anträge für die Förderung von Abriss- bzw. Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen gingen bislang ein.
Beratungsgutscheine jetzt beantragen
Die kostenlose Erstbauberatung im Wert von ca. 500 Euro kann für Gebäude und Baulücken in den festgelegten Fördergebieten im Ortskern und zusätzlich für alle weiteren Gebäude, die 60 Jahre und älter sind, beantragt werden.
Für die Bauberatung steht den Bauinteressierten eine Auswahl an Architektur- bzw. Planungsbüros zur Verfügung. Das Beratungsgespräch dient in erster Linie der Ideenfindung. Inhalt der Beratung können beispielsweise Fragen zu Gebäudesanierungen, zur Nutzung von Baulücken und der Nachverdichtung, dem An-, Um- oder Neubau sowie der Freiflächengestaltung sein. Als Ergebnis der Beratung erhalten die Bauinteressierten eine schriftliche Dokumentation für ihre weitere Bauplanung.
Förderung für Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen
Der Schwerpunkt der Innenentwicklungsförderung liegt auf der Bewahrung der vorhandenen Siedlungsstrukturen. Trotzdem lassen sich in manchen Fällen Entkernungsmaßnahmen oder ein (Teil-)Abriss an Gebäuden nicht vermeiden. Die damit verbundenen Kosten werden durch das Programm finanziell unterstützt. Pro Wirtschaftseinheit ist eine Maximalförderung von 10.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 25 % auf die förderfähigen Nettokosten möglich.
Beginn der Bauarbeiten erst nach Zustimmung
Die Beantragung der beiden Angebote ist für alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt möglich mit Ausnahme der Gemeinde Schwebheim (nimmt nicht an dem Förderprogramm teil). Die Antragsformulare sind zu finden unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung
Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, frühzeitig vor Baubeginn die kommunale Verwaltung oder das Regionalmanagement zu kontaktieren. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, das heißt, der Beginn der Bauarbeiten beziehungsweise die Auftragsvergabe vor der Zustimmung durch das Landratsamt Schweinfurt, führt dazu, dass eine Förderung nicht ausgezahlt werden kann.
Noch kein Grundstück gefunden oder Handwerker gesucht?
Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Gebäude oder Grundstück veräußern bzw. vermieten wollen, bietet die „Immobilienbörse“ eine hilfreiche Anlaufstelle. Das Portal „Sanierungsprofis auf einen Blick“ erleichtert (Um-)Bauwilligen die Suche nach qualifizierten Handwerksbetrieben, die sich mit der Sanierung und Wiederherstellung von historischer Bausubstanz auskennen. Mehr Infos unter: www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung
Fragen?
Alle Informationen, Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen aus dem Bereich Innenentwicklung finden Bürgerinnen und Bürger in einer Online-Übersicht unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung auf der Homepage des Landkreises Schweinfurt.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts vor Ort oder das Regionalmanagement unter oder telefonisch 09721/55-636 gerne zur Verfügung.
Bild: Die Innenentwicklung am Landratsamt Schweinfurt bietet eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten.
Foto: Melina Bosbach/LRASW
Bild zur Meldung: Landratsamt